Allgemeine Geschäftsbedingungen des Instituts für Systemische Energieberatung GmbH

1. Geltungsbereich

  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Institut für Systemische Energieberatung GmbH und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Fassung.
  2. Die Geschäftsbedingungen werden durch die Annahme der Auftragsbestätigung anerkannt.
  3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2. Auftragsgegenstand

  1. Der Auftrag wird vom Institut für Systemische Energieberatung GmbH entsprechend der im Angebot dargestellten Leistungen durchgeführt.
  2. Auftragserteilung und Annahme bedürfen der Schriftform.

3. Zahlungsmodalitäten

  1. Die Vergütung wird mit der Beendigung der durchzuführenden Arbeiten fällig. Abschlagszahlungen für fertige Teile der Leistung richten sich nach §632a BGB analog.
  2. Alle Preise verstehen sich zzgl. der geltenden Umsatzsteuer.
  3. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 8 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.
  4. Die Übertragung von Rechten an den Arbeitsergebnissen an den Auftraggeber steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung.

4. Gewährleistung

  1. Die Gewährleistung des Instituts für Systemische Energieberatung GmbH beschränkt sich auf die Anwendung wissenschaftlicher Sorgfalt sowie auf die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik.
  2. Offensichtliche Mängel sind dem Institut für Systemische Energieberatung GmbH unverzüglich anzuzeigen. Der Auftraggeber kann sich nicht auf die Mängelgewährleistung berufen, soweit er dem Institut für Systemische Energieberatung GmbH offensichtliche Mängel nicht binnen 3 Werktagen anzeigt.
  3. Eine Gewährleistung für das Erreichen des angestrebten Ziels/Ergebnisses sowie für die wirtschaftliche Verwertbarkeit der von dem Institut für Systemische Energieberatung GmbH hergestellten Arbeitsergebnisse wird nicht übernommen.

5. Leistungsumfang und Pflichten der Vertragspartner

  1. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritten Unteraufträge zu erteilen.
  3. Der Auftraggeber hat alle für die Durchführung des Auftrages notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Aufwendungen die auf die mangelnde Mitwirkung bzw. die Nichteinhaltung von Terminen oder die kurzfristige (weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Termin) Absage von Terminen durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, sind vom Auftraggeber zu vergüten.

6. Sonstige Schadensersatzansprüche

  1. Sonstige Schadensersatzansprüche wegen allgemeiner Pflichtverletzungen aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind - insbesondere hinsichtlich der Folgeschäden - ausgeschlossen.
  2. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie in allen Fällen, in denen dem Institut für Systemische Energieberatung ein Vorsatz oder eine grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
  3. Bei leicht fahrlässig begangener Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. vertragswesentliche Pflicht), ist die Haftung des Auftragnehmers auf maximal 1 Mio. EUR begrenzt.

7. Nebenkostenpauschale und Reisekosten

Anfallende Reisekosten werden wie folgt abgerechnet: Bahnfahrten 2. Klasse (wenn notwendig 1. Klasse), Flugzeug Economy Class flex, Nutzung des firmeneigenen oder privaten PKW: 0,50 EUR pro gefahrenem Kilometer, Mietwagen Compact-Kategorie plus 0,20 EUR pro gefahrenem Kilometer, Taxi nach Aufwand. Hotelkosten i.d.R. nach Aufwand, ggf. pauschal, Verpflegungsmehraufwand nach den steuerlichen Pauschalsätzen.

8. Schlussbestimmungen

  1. Diese Bestimmungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
  2. Gerichtsstand ist München.
Stand: März 2024

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